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Obwohl niemand muss: Fast 18 Millionen Deutsche zahlen freiwillig 60 Euro im Monat

Ob Lohnsteuer oder Mehrwertsteuer, ob Grund-, Erbschafts- oder Kfz-Steuer: In Deutschland gibt es das Vielsteuersystem mit über 40 verschiedenen Steuerarten. Fast alle müssen von nahezu jedem bezahlt werden. Doch von einer Steuer kann man sich befreien lassen. Und davon profitieren rund 18 Millionen Deutsche, die viele Hundert bis weit über 1.000 Euro jährlich sparen können.

So viel geht direkt vom Gehalt ab

Das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei 4.784 Euro brutto. In Steuerklasse 1, kinderlos und gesetzlich versichert, behält der Arbeitgeber davon nach dem Tarif 2026 rund 720 Euro Lohnsteuer im Monat ein. Die Kirchensteuer berechnet sich nicht vom Brutto, sondern von dieser Lohnsteuer: In allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg sind es 9 Prozent, in diesen beiden Ländern 8 Prozent. Beim Durchschnittsverdiener macht das rund 65 Euro im Monat und rund 780 Euro im Jahr.

Was unterm Strich übrig bleibt

Die rechte Spalte der Tabelle ist die ehrlichere. Gezahlte Kirchensteuer lässt sich als Sonderausgabe voll absetzen, sie senkt also das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer. Wer austritt, verliert diesen Abzug. Beim Durchschnittsgehalt liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 33 Prozent. Rund ein Drittel der gesparten Kirchensteuer holt sich das Finanzamt also über die Einkommensteuer zurück. Aus 780 Euro werden so rund 520 Euro.

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Diesen Vorteil gibt es allerdings nur über die Steuererklärung, denn der monatliche Lohnsteuerabzug berücksichtigt ihn nicht. Wer keine Erklärung abgibt, verschenkt ihn ohnehin. Für diese Gruppe spart ein Austritt tatsächlich die volle Summe.

Die Kirche kassiert auch bei ETFs mit ab

Kirchensteuer fällt nicht nur aufs Gehalt an. Banken ziehen sie automatisch auch von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen ab, sobald der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Statt 26,375 Prozent Abgeltungsteuer samt Soli werden dann knapp 28 Prozent fällig. Für die Kirchen lohnt sich das zunehmend: Die evangelischen Einnahmen aus der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wuchsen innerhalb eines Jahres um 23,4 Prozent auf 445,8 Millionen Euro. Wer per ETF-Sparplan fürs Alter vorsorgt, zahlt also über Jahrzehnte doppelt Kirchensteuer, einmal auf den Lohn und einmal auf die Rendite.

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Mehr als 650.000 Austritte – und trotzdem mehr Geld

Die Kirchen schrumpfen weiter. Ende 2025 hatten beide großen Kirchen zusammen noch 36,6 Millionen Mitglieder, rund 1,2 Millionen weniger als ein Jahr zuvor. Aus der katholischen Kirche traten 307.117 Menschen aus, die evangelische Kirche meldete rund 350.000 Austritte bei nur noch rund 17,4 Millionen Mitgliedern. Kirchensteuer zahlt davon nur rund die Hälfte. Kinder, Geringverdiener und viele Rentner zahlen keine Lohn- oder Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer. Übrig bleiben etwa 18 Millionen Zahler.

Die Einnahmen steigen trotzdem. Die 27 katholischen Bistümer nahmen 2025 rund 6,75 Milliarden Euro ein, die 20 evangelischen Landeskirchen rund 6,09 Milliarden. Zusammen sind das etwa 12,84 Milliarden Euro, ein Plus von 1,9 Prozent. Das Paradox hat eine banale Erklärung: Löhne, Einkommen und Kapitalerträge steigen, und mit der Einkommensteuer steigt automatisch auch die Kirchensteuer. Weniger Mitglieder zahlen also mehr pro Kopf.

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Lange hält das nicht mehr. Nach Abzug der Inflation melden beide Kirchen bereits leichte Rückgänge. Mittelfristig rechnen sie mit deutlich sinkenden Einnahmen, weil Austritte, Todesfälle und der Ruhestand der Babyboomer die Zahl der Zahler schrumpfen lassen.

So funktioniert der Austritt

Eine E-Mail ans Pfarramt reicht nicht. Nötig ist eine förmliche Erklärung vor einer Behörde, ohne sie endet die Kirchensteuerpflicht nicht. In Nordrhein-Westfalen ist dafür das Amtsgericht zuständig, in den meisten anderen Ländern das Standesamt. Die Gebühr legt jedes Bundesland selbst fest. Meist liegt sie bei rund 30 Euro, in einigen Ländern ist der Austritt kostenlos.

Einen Fall übersehen viele: Ist nur ein Ehepartner Kirchenmitglied und verdient selbst wenig oder nichts, kann das besondere Kirchgeld fällig werden. Es richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen des Paares und reicht je nach Stufe von 96 bis 3.600 Euro im Jahr. Bei den katholischen Bistümern bleibt ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von bis zu 50.000 Euro seit 2025 kirchgeldfrei.

Was man mit dem Austritt aufgibt

Die Kirchensteuer zahlt nur, wer Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche ist. Diese Mitgliedschaft lässt sich kündigen. Genau genommen ist die Kirchensteuer deshalb keine freiwillige Steuer. Wer Mitglied ist, muss zahlen, eine Befreiung gibt es nicht. Freiwillig ist allein die Mitgliedschaft. Das klingt nach Haarspalterei, ist aber der entscheidende Punkt: Wer die Steuer loswerden will, muss austreten.

Wer austritt, spart sich zwar die Steuer, verliert aber unter Umständen den Zugang zu kirchlichen Leistungen: die kirchliche Trauung, das Patenamt oder eine kirchliche Beerdigung. Das Argument, man entziehe damit Caritas und Diakonie das Geld, trägt dagegen nur begrenzt. Die Kirchensteuer finanziert in erster Linie das Personal der Bistümer und Landeskirchen. Karitative Einrichtungen wie Altenheime und Kindergärten werden laut Deutschlandfunk Nova zu über 90 Prozent aus öffentlichen Mitteln bezahlt, nur etwa zehn Prozent aus der Kirchensteuer.

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Heikler ist der Austritt für Menschen, die bei einem kirchlichen Arbeitgeber angestellt sind. Lange galt er dort als Kündigungsgrund. Im März 2026 hat der Europäische Gerichtshof das zumindest für einen Fall gekippt. Nach Unionsrecht darf eine katholische Schwangerschaftsberatung einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Einen Freibrief bedeutet das nicht. Der EuGH überlässt die Abwägung ausdrücklich den nationalen Gerichten, abschließend entscheidet nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Wer bei Caritas, Diakonie oder einer kirchlichen Klinik arbeitet, sollte vor dem Austritt deshalb in den Arbeitsvertrag schauen.


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augustopjulio

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