News

GEZ-Gebühren: So viele Deutsche zahlen nicht

Wer weder ARD noch ZDF einschaltet, zahlt trotzdem: 18,36 Euro im Monat, 220,32 Euro im Jahr. Pro Wohnung, egal wie viele Menschen darin leben. Diesen Betrag gibt es seit dem 1. August 2021. Eigentlich hätte er nach einer Empfehlung der KEF vom Februar 2024 zum 1. Januar 2025 auf 18,94 Euro steigen sollen. Die Länder zogen nicht mit, ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerde ein. Karlsruhe hat am 23. Juni 2026 verhandelt, ein Urteil gibt es noch nicht. Pikant: Die KEF selbst hält inzwischen nur noch ein Plus von 28 Cent für nötig, und das erst ab dem 1. Januar 2027. Das wären 18,64 Euro, also 3,36 Euro mehr im Jahr. Für eine Beitragsrevolte ist das ein dürftiger Anlass, der Ärger ist trotzdem da. Die Zahlen des Beitragsservice zeigen, wie viele tatsächlich nicht zahlen.

Weniger Geld für ARD und ZDF – aber nur ein bisschen

Im Jahr 2025 nahm der Beitragsservice 8,72 Milliarden Euro ein, rund 20 Millionen weniger als 2024. Davon gingen 8,56 Milliarden an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 164,5 Millionen an die Landesmedienanstalten. Der Rekord liegt zwei Jahre zurück: 2023 waren es noch rund 9,02 Milliarden Euro. Einen Massenexodus der Beitragszahler zeigt der Rückgang nicht. Der Beitragsservice erklärt ihn mit dem Zyklus des bundesweiten Meldedatenabgleichs, der alle vier Jahre stattfindet. Bernd Roßkopf, beim Beitragsservice für Finanzen zuständig, sagt: „Mit nennenswerten Veränderungen ist erst im Nachgang zum nächsten bundesweiten Meldedatenabgleich zu rechnen“.

→ GEZ-Befreiung für Rentner: Diese eine Voraussetzung reicht für den kompletten Wegfall

Ein Teil der Bevölkerung muss gar nicht zahlen. Ende 2025 waren 2.379.190 Menschen aus sozialen Gründen befreit, rund 2,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Den größten Block bilden Bürgergeld-Empfänger: 1.466.479 Personen, knapp 62 Prozent aller Befreiten. Dahinter folgen 698.928 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 87.714 BAföG-Empfänger und 30.393 Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Befreit ist allerdings nur, wer einen Antrag stellt. Automatisch passiert hier nichts.

Wer sehbehindert oder hörgeschädigt ist, zahlt dagegen nicht null, sondern weniger. 392.738 Menschen zahlen den Drittelbeitrag von 6,12 Euro im Monat, davon 214.878 wegen einer Seh- oder Hörbehinderung und 177.860 wegen eines Grads der Behinderung von mindestens 80. Hinzu kommen 331.265 Nebenwohnungen, deren Inhaber sich befreien ließen, weil sie für ihre Hauptwohnung bereits zahlen.

→ GEZ-Aus: Ab Oktober müssen hunderttausende Deutsche nicht mehr zahlen

Wer nicht angemeldet ist, bekommt Post. 2025 verschickte der Beitragsservice rund 4,0 Millionen Briefe an rund 2,5 Millionen private Adressen. Knapp 590.000 Angeschriebene reagierten gar nicht oder nicht brauchbar und wurden automatisch angemeldet. Insgesamt kam der Beitragsservice so auf rund 940.000 automatische Anmeldungen. Schweigen hilft also nicht.

3,65 Millionen Beitragskonten im Verzug

Gut 92 Prozent der Beitragskonten waren Ende 2025 ausgeglichen. Rund 8 Prozent waren im Rückstand, das sind 3.651.483 Konten. Gemeint sind Konten, nicht Menschen. Darunter fallen auch Betriebsstätten. 442.231 Konten steckten in der Stufe Zahlungserinnerung, 1.353.844 beim Festsetzungsbescheid, 658.345 bei der Mahnung und 1.197.063 bereits in der Vollstreckung.

Knapp 1,39 Millionen Vollstreckungsersuchen stellte der Beitragsservice 2025, nach 1,59 Millionen im Jahr davor. Ein Vollstreckungsersuchen bedeutet nicht automatisch, dass der Gerichtsvollzieher klingelt und pfändet. Es geht zunächst an die örtlichen Vollstreckungsorgane. Wer den Rückgang als Zeichen neuer Zahlungsmoral liest, liegt ebenfalls daneben. Anfang 2025 setzte der Beitragsservice den Versand von Festsetzungsbescheiden vorübergehend aus. Er rechnete mit einem baldigen Urteil aus Karlsruhe und wollte Bescheide nicht nachträglich korrigieren müssen. Im Mai nahm er die Festsetzung wieder auf.

→ ARD, ZDF und die Millionen der Bosse: Was läuft da schief?

Ab Dezember kommt neue Post

Die Zahlen dürften bald wieder steigen. Ab Dezember 2026 startet der vierte bundesweite Meldedatenabgleich. Neue Wohnungsinhaber erhalten dann nach und nach Klärungsschreiben, die sie erstmals auch online beantworten können. Beim letzten Durchgang zeigte sich, was das bedeutet: Der Ertragsanstieg 2023 ging zum Teil auf automatische und rückwirkende Anmeldungen von Wohnungen zurück. Wer einen Brief bekommt, sollte ihn also beantworten. Das gilt auch, wenn in der Wohnung schon jemand zahlt.

Juristisch bleibt die Beitragspflicht stabil. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies im April 2026 Klagen ab und sah keinen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip. Auch das anstehende Urteil aus Karlsruhe dreht sich nicht um die Frage, ob der Beitrag bleibt. Es geht darum, ob die Länder die Erhöhung blockieren durften.

What did you think of this news? Leave a comment below and/or share it on your social media. This way, we can inform more people about the hottest things in technology, science, innovation, and gaming!

This news was originally published in:
Original source

augustopjulio

I'm Augusto de Paula Júlio, creator of Tech Next Portal, Tenis Portal and Curiosidades Online, a hobby tennis player, amateur writer, and digital entrepreneur. Learn more at: https://www.augustojulio.com.