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Arbeitszeit: Jeden Tag ein bisschen betrogen

Es beginnt mit zehn Minuten. Zehn Minuten früher da sein, um den Computer hochzufahren, die Kasse zu zählen oder den Laden aufzuschließen. Woanders die Ware verräumen, bevor die ersten Kunden kommen, oder die Kaffeemaschine reinigen. Und nach Feierabend? Noch schnell aufräumen. Die Kasse abrechnen. Gelegentlich Müll rausbringen, die Alarmanlage aktivieren und abschließen. Im Arbeitsvertrag steht: 9 bis 17 Uhr. In der Wirklichkeit bedeutet das: 8:30 bis 17:20 Uhr. Und niemand schreibt es auf. So geht es vielen. In Deutschland wird viel gearbeitet, ohne dass es bezahlt wird.

Kostenlos arbeiten: Jeden Tag ein bisschen

Deutschland hat sich an unbezahlte Arbeitszeit gewöhnt. Man schimpft kurz darüber, dann macht man weiter. Besonders im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Callcentern oder in Pflegeberufen gehört die „unsichtbare halbe Stunde“ längst zum Geschäftsmodell. Nicht offiziell natürlich. Offiziell gibt es keine Gratisarbeit. Offiziell beginnt die Arbeit exakt mit Schichtbeginn. Offiziell endet sie pünktlich mit Feierabend. Nur funktioniert der Laden eben nicht offiziell.

Wer einmal im Einzelhandel gearbeitet hat, kennt das Ritual. Der Laden öffnet um neun Uhr, aber um neun Uhr muss bereits alles laufen. Die Kasse muss vorbereitet sein, die Ware eingeräumt, das Licht an, der Computer gestartet. Dass all das Zeit kostet, wird häufig aber behandelt wie ein persönliches Hobby der Beschäftigten.

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In Internetforen und auf Reddit berichten Arbeitnehmer seit Jahren von derselben Praxis: Zehn Minuten früher erscheinen. Fünfzehn Minuten länger bleiben. Jeden Tag ein bisschen. Immer gerade so wenig, dass niemand offiziell von systematischer Ausbeutung sprechen soll. In Wahrheit summiert sich genau daraus ein beträchtlicher Teil der unbezahlten Arbeit in Deutschland. Besonders absurd wird es dort, wo Arbeitgeber gleichzeitig jede Minute kontrollieren. Da wird die Pausenzeit sekundengenau dokumentiert, aber die Viertelstunde vor Ladenöffnung existiert plötzlich in einem rechtsfreien Raum.

Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz und Schwarzarbeit

Dabei ist die Rechtslage überraschend eindeutig. Arbeitszeit ist nicht erst dann Arbeitszeit, wenn der erste Kunde bedient wird. Arbeitszeit beginnt rechtlich bereits dann, wenn Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausführen müssen, die dem Arbeitgeber dient. Wer also verpflichtet ist, den Computer hochzufahren, die Kasse vorzubereiten oder den Verkaufsraum herzurichten, arbeitet bereits. Dasselbe gilt nach Feierabend für Aufräumen, Kassenabrechnung oder Abschließen.

Juristisch spricht man häufig von sogenannten Rüstzeiten. Und diese Zeiten sind in aller Regel vergütungspflichtig. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass angeordnete Tätigkeiten, die unmittelbar zur eigentlichen Arbeit gehören, bezahlt werden müssen. Arbeitgeber dürfen nicht einfach so tun, als beginne Arbeit erst in dem Moment, in dem Umsatz entsteht.

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Natürlich gibt es Ausnahmen. Führungskräfte mit sehr hohen Gehältern haben oft Verträge, in denen bestimmte Überstunden pauschal abgegolten sind. Aber die Kassiererin bei Aldi, der Verkäufer im Baumarkt oder die Servicekraft im Café fallen normalerweise nicht darunter.

Alle anderen machen das auch

Vor allem darf der Mindestlohn nicht unterschritten werden. Genau das passiert aber oft heimlich. Denn: Wer offiziell acht Stunden bezahlt bekommt, tatsächlich aber achteinhalb arbeitet, dessen realer Stundenlohn sinkt automatisch. Aus 15 Euro pro Stunde werden plötzlich nur noch 14,12 Euro. Der Arbeitgeber spart Personalkosten, indem er Zeit verschwinden lässt. Und die Dimension dieses Problems ist größer, als viele glauben.

Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung leisten Beschäftigte in Deutschland jedes Jahr hunderte Millionen unbezahlte Überstunden. Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Kostendruck und schwacher gewerkschaftlicher Organisation: Einzelhandel, Gastronomie, Logistik, Sicherheitsdienste oder Teile der Pflege. Dort funktioniert das System oft über sozialen Druck statt offener Anweisung. Niemand sagt direkt: „Arbeite kostenlos.“ Stattdessen heißt es: „Der Laden muss halt fertig sein.“ Oder: „Alle anderen machen das auch.“ Oder der Klassiker deutscher Arbeitskultur: „Stell dich nicht so an.“

Um so viel Geld geht es

Wer pünktlich geht, gilt schnell als unkollegial. Wer auf seine Arbeitszeit pocht, als schwierig. Gerade junge Beschäftigte, Azubis oder Teilzeitkräfte lernen früh, dass Widerstand Risiken birgt. Dabei ist das Machtgefälle offensichtlich. Die meisten Arbeitnehmer führen keine Arbeitsgerichtsprozesse wegen täglich zwanzig Minuten Gratisarbeit. Viele wissen nicht einmal, dass die Praxis illegal sein könnte. Dabei kann bereits eine halbe Stunde pro Tag erhebliche Summen ausmachen. Nehmen wir einen typischen Beschäftigten im Einzelhandel.

  • Bruttogehalt: etwa 2.500 Euro im Monat.
  • Bei einer 40‑Stunden‑Woche entspricht das ungefähr 14,40 Euro brutto pro Stunde.
  • Wer nun jeden Werktag nur 30 Minuten unbezahlt arbeitet, schenkt seinem Arbeitgeber pro Woche zweieinhalb Stunden.
  • Auf das Jahr gerechnet ergibt das rund 130 Stunden Gratisarbeit.

Das entspricht: 130 Stunden × 14,40 Euro = 1.872 Euro brutto. Fast zweitausend Euro. Für viele Beschäftigte ist das ein kompletter Monatslohn. Oder anders gerechnet: Der Arbeitgeber erhält mehr als drei zusätzliche Arbeitswochen kostenlos. Und das ist noch konservativ gerechnet. In vielen Betrieben summieren sich Vorbereitungs‑ und Nacharbeiten eher auf 45 Minuten oder mehr.

Was können Arbeitnehmer tun?

Der wichtigste Schritt: Arbeitszeiten dokumentieren. Nicht ungefähr, sondern exakt. Wann betrete ich den Laden? Wann beginne ich mit vorbereitenden Tätigkeiten? Wann verlasse ich den Arbeitsplatz tatsächlich? Screenshots, Fotos der Zeiterfassung, eigene Notizen: Alles kann später wichtig werden.

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht außerdem fest, dass Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. In Deutschland wird darüber seit Jahren gestritten, praktisch verändert hat sich vielerorts wenig. Wer sich wehren will, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Gespräch mit Vorgesetzten oder Betriebsrat
  • Unterstützung durch Gewerkschaften
  • Meldung an den Zoll bei Mindestlohnverstößen
  • Klage auf Vergütung von Überstunden

Gerade der Zoll spielt bei Mindestlohnverstößen eine größere Rolle, als viele wissen. Wenn unbezahlte Zusatzarbeit dazu führt, dass der reale Stundenlohn unter den gesetzlichen Mindestlohn fällt, kann das Unternehmen ernsthafte Probleme bekommen. Die Realität sieht aber oft anders aus: Viele Beschäftigte verzichten aus Angst auf Gegenwehr. Denn wer im Niedriglohnsektor arbeitet, erlebt Arbeitsrecht oft als Theorie für Menschen mit sicheren Jobs. Und das führt dazu, dass das System funktioniert und weiter funktionieren wird. Und am Ende sind es einfach nur 10 Minuten mehr.

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augustopjulio

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